Beim Crowdlending wird Kapital darlehensbasiert bereitgestellt. Der beworbene Zins ist nur eine Seite; Rückzahlungsrang, Laufzeit und Ausfallprozess sind mindestens ebenso wichtig.
RisikohinweisDarlehensforderungen können ausfallen und unter Umständen schwer oder gar nicht veräußerbar sein. Eine Plattform ersetzt keine Einlagensicherung.
Was vor dem Zins steht
- Wer ist Darlehensnehmer und Vertragspartner?
- Ist die Forderung besichert, unbesichert oder nachrangig?
- Wie werden Zahlungsverzug und Ausfall behandelt?
- Welche Kosten trägt der Anleger?
- Unter welchen Regeln und mit welcher Zulassung arbeitet der Dienstleister?
Der Finder verweist bei Investmentabsicht auf den Risikopfad. Für den Rechtsrahmen sind immer das konkrete Angebot und der aktuelle Registerstatus maßgeblich.
Primärquellen und Prüfpfade
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2020/1503 – Regelwerk für kredit- und investitionsbasiertes Crowdfunding für Unternehmen in der EU
- ESMA: Investment Services and Crowdfunding – Überblick zu ECSPR, Kenntnistest, Verlustsimulation und Basisinformationsblatt
- ESMA: Register zugelassener Crowdfunding-Dienstleister – Prüfpfad zum europäischen Anbieterregister
Quellen geprüft: 15.07.2026