Crowdfunding beschreibt nur die Finanzierung durch viele. Rechte und Pflichten entstehen erst aus dem konkreten Modell und Vertrag.
Donation: Unterstützung ohne wirtschaftliche Gegenleistung
Der Beitrag soll einem Zweck dienen. Für Unterstützer zählen Empfängertransparenz, Zahlungsabwicklung und die Frage, ob eine Zuwendungsbestätigung überhaupt möglich ist. Eine Plattformprovision von null bedeutet nicht automatisch null Gesamtkosten.
Reward: Gegenleistung und Umsetzungsrisiko
Unterstützer erhalten ein Produkt, Erlebnis oder einen Zugang. Damit rücken Lieferfähigkeit, Kommunikation, Versand und Verbraucherfragen in den Vordergrund. Für Projektstarter ist Reward oft zugleich Marktprüfung und Vorfinanzierung – aber kein Ersatz für eine belastbare Produktionsplanung.
Lending und Equity: Kapital mit Verlustrisiko
Darlehen, Wertpapiere, Beteiligungen und Vermögensanlagen sind nicht austauschbar. Zins, Laufzeit oder Gewinnbeteiligung können nur zusammen mit Rang, Kündigungsrechten, Informationslage und Ausfallrisiko verstanden werden. Der europäische ECSP-Rahmen erfasst bestimmte kredit- und investitionsbasierte Unternehmensangebote; andere Konstellationen können unter nationale Regeln fallen.
Die ausführliche Modellmatrix führt durch die wichtigsten Unterschiede. Der Finder übersetzt das eigene Vorhaben anschließend in einen Prüfpfad.
Primärquellen und Prüfpfade
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2020/1503 – Regelwerk für kredit- und investitionsbasiertes Crowdfunding für Unternehmen in der EU
- ESMA: Investment Services and Crowdfunding – Überblick zu ECSPR, Kenntnistest, Verlustsimulation und Basisinformationsblatt
- Gesetze im Internet: Vermögensanlagengesetz – Aktuelle amtliche Fassung des deutschen VermAnlG
Quellen geprüft: 15.07.2026