Crowdinvesting ist kein einheitliches Produkt. Beteiligungen, Wertpapiere und Vermögensanlagen können wirtschaftlich und rechtlich sehr verschieden sein.
RisikohinweisRenditeversprechen sind keine Garantie. Teil- oder Totalverlust und fehlende Liquidität sind möglich.
Vergleich nur mit Vertragsdokumenten
Prüfe zuerst Emittent, Instrument, Rang und Zahlungsanspruch. Danach folgen Laufzeit, Kosten, Interessenkonflikte und die Frage, ob ein Ausstieg überhaupt vorgesehen ist. Bei erfassten ECSP-Angeboten ist das Anlagebasisinformationsblatt ein zentraler Prüfbaustein; in nationalen Konstellationen können andere Informationsdokumente maßgeblich sein.
Vertiefung: Crowdinvesting-Dossier und Risikomatrix.
Primärquellen und Prüfpfade
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2020/1503 – Regelwerk für kredit- und investitionsbasiertes Crowdfunding für Unternehmen in der EU
- EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2022/2119 – Muster und Risikohinweise des Anlagebasisinformationsblatts
- Gesetze im Internet: Vermögensanlagengesetz – Aktuelle amtliche Fassung des deutschen VermAnlG
- BaFin: Prospekte und Informationsblätter – Datenbank- und Prüfhinweise zu Prospekten, WIB und VIB
Quellen geprüft: 15.07.2026